Für Veranstalter
Bei öffentlichen Auftritten spielen wir ausschließlich Eigenkompositionen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Damit fallen durch unsere Auftritte keine GEMA-Gebühren an.
Bei öffentlichen Auftritten spielen wir ausschließlich Eigenkompositionen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind. Damit fallen durch unsere Auftritte keine GEMA-Gebühren an.
Ein Musiker freitags beim Metzger: "Kann ich mir mal die Fleischwurst über's Wochenende zum Antesten ausleihen?"